Digitalisierung voranbringen – mit der Förderung
für IT-Projekte durch Bund und Länder

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, mit dem richtigen Förderprogramm öffentliche Förderung für IT-Projekte zu nutzen.

Wir begleiten Sie gerne auf Ihrer digitalen Reise und finden das passende Förderprogramm für Sie – Nehmen Sie gleich für die Förderung Ihrer IT-Projekte Kontakt mit uns auf: info@netcos.de

Digitalisierungspotenziale erkennen – Förderung für IT-Projekte ausschöpfen

Der Staat sowie die meisten Bundesländer stellen öffentliche Mittel und Förderprogramme für KMU zur Verfügung. Wir unterstützen Sie als IT-Dienstleister beim „Heben“ dieser Gelder. Gemeinsam lokalisieren wir die Digitalisierungspotenziale Ihres Unternehmens und unterstützen Sie bei der Bewältigung der Antragsbürokratie.

 

Neben der Investitionsförderung Digital Jetzt und dem bundesweiten Digitalisierungs-Förderungsprogramm go-digital des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, beraten wir Sie auch gerne zur „Förderung des unternehmerischen Know-how“ des BAFA.

 

Die Höhe der Zuschüsse ist von von Programm zu Programm unterschiedlich. Neben IT-Dienstleistungen und Beratung werden in einigen öffentliche Programme auch Hard- und Softwareinvestitionen gefördert.

go-digital

Förderung von Dienstleistung zur Beratung und Umsetzung durch autorisierte Unternehmen

IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozessen, Digitale Markterschließung für
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft bis 99 Beschäftigte

  • Handwerk mit technologischem Potenzial

Digital Jetzt

Modul 1: Förderung der Investition in digitale Technologie: Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens

Modul 2: Förderung der Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten: Weiterbildung er Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft bis 499 Beschäftigte

  • Handwerksbetriebe und Freie Berufe

BAFA

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um zwei Jahre verlängert.

Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Als berechtigter IT-Dienstleister mit Zertifizierung gemäß § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Fördergeldern aus dem Krankenhausstrukturfond.

Finanzierung über Software- und Hardware-Leasing

Wir bieten außerdem die Möglichkeit, Software und Hardware zu guten Konditionen zu mieten bzw. zu leasen. Eine monatliche Rechnung mit allen anfallenden Kosten sorgt für Transparenz, Kontrolle und Planbarkeit.
Für Unternehmen, die eine moderne, leistungsfähige IT nutzen und gleichzeitig ihre Liquidität schonen möchten, besteht so die Möglichkeit, Soft- und Hardware extern über Leasing zu finanzieren und u.a. von planbarene transparenten Kosten zu profitieren.
  • Dauerhafte Nutzung modernster IT-Systeme

  • Anpassung der Systeme an aktuellen Bedarf

  • Bilanzneutrale, herstellerunabhängige Finanzierung

  • Sicherung der eigenen Liquidität (kein Eigenkapital-Einsatz)

  • Transparenz und Planungssicherheit

  • Zahlung der ersten Rate erst bei Nutzung der Systeme

Förderung für IT-Projekte durch Bund und Länder